Die 387.644 Wahlberechtigten in
Südtirol können ihre Stimme am 22. Oktober 2023 von 7 bis 21 Uhr
in dem auf dem Wahlausweis angegebenen Sektionswahlamt abgeben,
von denen es südtirolweit 500 gibt. Im Wahlamt sind Wahlausweis
und Personalausweis vorzulegen. Wer keinen Wahlausweis besitzt,
kann im Gemeindewahlamt eine Kopie oder eine Ersatzbescheinigung
erhalten. Die Wahlämter in den Gemeinden sind am 20. und am 21.
Oktober von 9 bis 18 Uhr sowie am 22. Oktober von 7 bis 21 Uhr
geöffnet.
Die Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen des bevorzugten
Listenzeichens auf dem Stimmzettel. In den Zeilen, die rechts
neben jedem Symbol abgebildet sind, können eine Vorzugsstimme
pro Zeile und insgesamt maximal vier Vorzugsstimmen gegeben
werden. Dazu ist der Zunamen der Kandidatin oder des Kandidaten
anzugeben, bei Gleichnamigkeiten auch der Vornamen. Nicht mehr
möglich ist die Abgabe der Vorzugsstimme durch die Listennummer
des Kandidaten oder der Kandidatin.
Mit der Auszählung der Stimmen wird sofort nach Abschluss der
Stimmabgabe um 21 Uhr begonnen. Die Auszählungsergebnisse in
Echtzeit können über das Wahl-Webportal
landtagswahlen.provinz.bz.it mitverfolgt werden. Aktuelle
Informationen gibt es zudem auf den offiziellen
Social-Media-Kanälen des Landes, auf Facebook unter
@LandSuedtirol, auf Twitter unter @LandSuedtirol und auf
Instagram unter @land.suedtirol, wobei der Hashtag
#wahlensüdtirol23 behilflich sein kann.
Im Webportal zur Landtagswahl 2023 findet sich auch ein
Informationsvideo in deutscher, italienischer und ladinischer
Sprache, teilt das Presseamt des Landes in einer Aussendung mit.
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