"Der Anstieg der gerissenen Tiere
ist enorm, es besteht die Notwendigkeit einer Regulierung der
Wolfspopulation", so Landesrat Arnold Schuler heute nach der
Sitzung der Landesregierung, die eine Durchführungsverordnung
zum Landeswolfsgesetz erlassen hat.
Während im Jahr 2018 noch 14 Wölfe genetisch erfasst und 56
gerissene Tiere festgestellt wurden, waren die genetisch
nachgewiesenen Wölfe in Südtirol im Vorjahr 29 und die
gerissenen Tiere 517. Im heurigen Jahr wurden bisher 145 Tiere
gerissen, 20 Wölfe wurden nachgewiesen, man schätzt, dass es in
Südtirol mehr als 26 sind.
Landesrat Schuler erklärte, dass heute eine
Durchführungsverordnung zum Landesgestz Nr. 10 vom 13. Juni 2023
verabschiedet worden ist, die drei Kriterien für den Weideschutz
festlegt. Es geht dabei um Zäune, Hirten und Hunde. Die
Bedingung der Umzäunung der Herde ist beispielsweise nicht
gegeben, wenn der Zaun länger als 5 km sein müsste, wenn eine
gewisse Steigung zu überbrücken sei oder Bäche dazwischen
liegen. Auch brauche es immer zwei Hirten und das Tierwohl müsse
auch für die Herdenschutzhunde gegeben sein.
Nach der Veröffentlichung dieser Durchführungsverordnung
werde die Landesregierung die bis jetzt vorliegenden
Schadensfälle zur Begutachtung der Ispra und der
Beobachtungsstelle des Landes melden. Diese hätten dann 15 Tage
Zeit, ein Gutachten auszustellen. Wenn das Gutachten positiv
ist, wird der Landeshauptmann ein Dekret zur Entnahme der
problematischen Wölfe erlassen.
Riproduzione riservata © Copyright ANSA