(ANSA) - BOZEN, 11 GEN - Der Südtiroler Landtag hatte am 17.
Dezember das Landesgesetz "Bestimmungen im Zusammenhang mit dem
Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2023" genehmigt. Am
morgigen Donnerstag, 12. Jänner, wird dieses Begleitgesetz zum
Landesstabilitätsgesetz als Landesgesetz Nr. 1 vom 9. Jänner
2023 im Amtsblatt der Region Nr. 2 veröffentlicht. Es tritt am
Folgetag, am Freitag, 13. Jänner 2023, in Kraft.
Das Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2023 beinhaltet
unter anderem Bestimmungen zu Luftreinhaltung, Radwegen,
Energieeinsparung, Borkenkäfer und Gesundheitspersonal. So
schafft das neue Gesetz die Voraussetzungen, um bei anhaltenden
Verkehrsstaus den Verkehr von Staats-, Landes- oder
Gemeindestraßen auf die Autobahn zu verlagern, wobei das Land
die Kosten für eine solche Verlagerung übernehmen kann. Ebenso
ermöglicht das neue Gesetz den Erwerb übergemeindlicher Radwege
und Radrouten durch das Land: Die entsprechenden Grundstücke
können für solche "öffentlichen Zwecke" enteignet werden. Die
Radwege sind in der Folge öffentliches Gut.
Erleichterungen und Vereinfachungen bei der Beschäftigung
von Gesundheitspersonal bringen die Änderungen am Landesgesetz
"Neuregelung des Gesundheitsdienstes", die ebenfalls Teil des
Begleitgesetzes sind. Diese machen unter anderem eine befristete
Anstellung von Ärztinnen und Ärzten ohne Facharztdiplom möglich.
Geändert wurde auch das Landesgesetz "Neuordnung der örtlichen
Körperschaften" im Hinblick auf eine gemeinschaftliche
Bewirtschaftung der Hausabfälle. Das Begleitgesetz beinhaltet
zudem die Bestimmungen zur Bekämpfung des Borkenkäfers und deren
Finanzierung und schafft die Voraussetzung für die Einrichtung
einer internationalen Fachrichtung an der Oberschule. (ANSA).
Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2023 ab Freitag in Kraft
